Abwasser
  Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) bis 2024
 


Entsprechend Thüringer Wassergesetz in der Fassung vom 20.03.2009, § 58 a sind die Abwasserbeseitigungspflichtigen verpflichtet, für ihr betreffendes Gebiet ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre zu erstellen.

Dieses Konzept beinhaltet den derzeitigen Stand der Abwasserbehandlung im Verbandsgebiet sowie die vorgesehenen Maßnahmen bis zum Jahr 2015 in Jahresscheiben. Grundlage war die Fortschreibung des ABK aus dem Jahr 2009.

Des Weiteren werden die Gebiete benannt, in denen bis zum Jahr 2024 eine zentrale Abwasserbeseitigung aufgebaut werden soll. Die weiteren Gemeinden bzw. Ortsteile, in denen erst im Zeitraum nach 2025 eine zentrale Abwasserbeseitigung geplant ist, sind ebenfalls dargestellt.

Es sind aber auch die Gebiete bezeichnet, in denen es nicht vorgesehen ist, eine zentrale Lösung zur Abwasserbeseitigung aufzubauen.

Diese Aufstellung stellt u. a. die Grundlage für die Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen dar. Im Regelfall betrifft dies die Grundstückseigentümer in den Gebieten, die erst nach 15 Jahren oder nie an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden.

Grundlagen der Aufstellung waren neben der Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis die vorhandenen Anlagen (Kläranlagen und Kanäle) des Zweckverbandes sowie wasserwirtschaftliche Gründe und die wirtschaftliche Situation des Zweckverbandes. Außerdem wurde die jeweilige Einwohnerzahl der Gemeinde oder des Ortsteiles betrachtet. Hierzu fanden im Zuge der Erstellung des ABK in den Städten, Verwaltungsgemeinschaften und einzelnen Gemeinden entsprechende Abstimmungen mit den Bürgermeistern und Bauamtsmitarbeitern statt. Vereinzelt erfolgten auch Vorstellungen in Gemeinderatssitzungen.

Die im Konzept benannten Investitionsmaßnahmen bis einschließlich des Jahres 2015 sind unter Berücksichtigung von zu erwartenden Fördermitteln vom Freistaat Thüringen aufgestellt worden. Die vorgesehenen Maßnahmen für den Zeitraum 2016 bis 2024 stellen die Grundlage zur weiteren Vorbereitung und Planung im Zuge der nächsten Fortschreibung des ABK im Jahr 2014.

Die im Gesetz geforderte regelmäßige Fortschreibung (alle 6 Jahre) ist erstmals im Jahr 2014 vorgesehen, so dass dann entsprechend der dann besser bekannten finanziellen Situation des Zweckverbandes erforderliche Anpassungen vorgenommen werden können bzw. müssen.

Das komplette Abwasserbeseitigungskonzept kann zu den Öffnungszeiten im Kundenservice des Zweckverbandes eingesehen werden.

"Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla zum ABK mit Benennung der Orte"


Förderung
von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

Am 12. August 2009 trat die "Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt"  in Kraft.

Mit dieser Richtlinie können Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen gefördert werden, wenn das betreffende Grundstück nicht innerhalb der nächsten 15 Jahre an eine zentrale Kläranlage angeschlossen wird.  Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die Ersterschließung von Grundstücken. Hinweis: Wenn von Kleinkläranlagen die Rede ist, sind grundsätzlich vollbiologische Kleinkläranlagen gemeint, die dem Stand der Technik entsprechen.

Voraussetzung für die Antragstellung auf Förderung ist das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Zweckverbandes.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice.

   

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