Beitragspflichtige Investitionen Abwasser im Jahr 2012
   
 

Information des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla

In Erfüllung der Informationspflicht nach § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla nachfolgend die für das Jahr 2012 geplanten, beitragsfähigen Investitionsvorhaben öffentlich bekannt.

Stadt Neustadt an der Orla
     - Anschluss Gartenstraße an die zentrale Kläranlage Neustadt/O.

Gemeinde Oppurg
     - Anschluss OT Rehmen (teilweise) an die zentrale Kläranlage Pößneck

Stadt Triptis/OT Oberpöllnitz
     - Anschluss Am Schafberg und Siedlerstraße (teilweise) an die zentrale Kläranlage Triptis

Die Beitragserhebung für beitragspflichtige Investitionen erfolgt auf der Grundlage der - zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht - gültigen Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla, veröffentlicht im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises.

Die jeweiligen Planungsunterlagen liegen im Zweckverband Wasser und Abwasser Orla, Im Tümpfel 3 in 07381 Pößneck zur Einsichtnahme aus. Die von der Beitragsmaßnahme Betroffenen können hier auch Anregungen vorbringen. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin mit uns. Telefon Kundenservice: 03647 / 46 81-0.

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla für das Jahr 2012 wurde im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises Nr. 12 vom 23.12.2011 veröffentlicht.
 

   

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