"Einzahlungen und Überweisungen"
   
 

Nicht bezahlte, aber bereits fällige Forderungen aus Gebühren werden vom Zweckverband Wasser und Abwasser Orla gemäß ThürVwZVG ( Thüringer Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz ) gemahnt.

Oft kommt es vor, dass bei Kunden, die ihre Einzahlungen per Überweisung mit Hand oder mit Überweisungsautomat bzw. per Einzahlungsbeleg tätigen, die Zahlungen zum Teil nicht auf dem Konto des Zweckverbandes eingehen. Sie erhalten demzufolge Mahnschreiben, was verständlicherweise zur Empörung führt.

Überprüfungen und Recherchen, zu denen der Zweckverband in diesem Fall allerdings nicht verpflichtet ist, ergeben unterschiedliche Ursachen.

Die Überweisungen werden nicht ausgeführt, weil in den meisten Fällen die Kontonummer oder die Bankleitzahl der Bank des Zweckverbandes falsch eingetragen ist. Bitte überprüfen Sie Ihre Überweisungen bzw. Einzahlungsbelege dahingehend. Auch die Kontoauszüge sollten überprüft werden, denn die Beträge von nicht ausgeführten Aufträgen werden auf das Kundenkonto zurückgebucht. Da dem Zweckverband hieran kein Verschulden trifft, bleiben die Mahnschreiben einschließlich Mahngebühr bestehen.

Seltener, aber dennoch schon vorgekommen ist falsches Lesen des automatischen Beleglesers der Bank des Kunden. Den Kunden trifft hier kein Verschulden, wenn die Belege richtig ausgefüllt wurden. Unter Vorlage dieser Belege kann die Mahngebühr erlassen werden. 

Wir möchten Sie bitten, nach Ausfüllen der Überweisungen bzw. Einzahlungsbelegen die
relevanten Daten wie Kontonummer, Bankleitzahl, Betrag, Währung und Kundennummer auf Richtigkeit zu prüfen. Oftmals ist nur eine Null zu viel oder zu wenig und führt somit dazu, dass der Auftrag nicht ausgeführt wird.

Um weitere Unannehmlichkeiten diesbezüglich zu vermeiden, empfehlen wir das Lastschriftverfahren oder auch einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank.

Hinweis: Siehe Formulare „Einzugsermächtigung"

 

   

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