| "Einzahlungen und Überweisungen" | |
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Nicht bezahlte, aber bereits fällige Forderungen aus Gebühren werden vom Zweckverband Wasser und Abwasser Orla gemäß ThürVwZVG ( Thüringer Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz ) gemahnt. Oft kommt es vor, dass bei Kunden, die ihre Einzahlungen per Überweisung mit Hand oder mit Überweisungsautomat bzw. per Einzahlungsbeleg tätigen, die Zahlungen zum Teil nicht auf dem Konto des Zweckverbandes eingehen. Sie erhalten demzufolge Mahnschreiben, was verständlicherweise zur Empörung führt. Überprüfungen und Recherchen, zu denen der Zweckverband in diesem Fall allerdings nicht verpflichtet ist, ergeben unterschiedliche Ursachen. Die Überweisungen werden nicht ausgeführt, weil in den meisten Fällen die Kontonummer oder die Bankleitzahl der Bank des Zweckverbandes falsch eingetragen ist. Bitte überprüfen Sie Ihre Überweisungen bzw. Einzahlungsbelege dahingehend. Auch die Kontoauszüge sollten überprüft werden, denn die Beträge von nicht ausgeführten Aufträgen werden auf das Kundenkonto zurückgebucht. Da dem Zweckverband hieran kein Verschulden trifft, bleiben die Mahnschreiben einschließlich Mahngebühr bestehen. Seltener, aber dennoch schon vorgekommen
ist falsches Lesen des automatischen Beleglesers der
Bank
des Kunden. Den Kunden trifft hier kein Verschulden, wenn die Belege
richtig ausgefüllt wurden.
Unter Vorlage dieser Belege kann die Mahngebühr erlassen werden. Um weitere Unannehmlichkeiten diesbezüglich zu vermeiden, empfehlen wir das Lastschriftverfahren oder auch einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Hinweis: Siehe Formulare „Einzugsermächtigung"
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