Installateurverzeichnis
 
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla sichert die Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle in der Hausinstallation, wobei der Kunde für die Qualität ab Übergabestelle bis zur letzten Entnahmestelle selbst verantwortlich ist.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage, mit Ausnahme des Wasserzählers, so das Bundesgesetz in Verbindung mit § 9 der Wasserbenutzungssatzung (WBS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen lt. § 10 Abs. 4 WBS nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.

Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie sich stets davon überzeugen, dass das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen in ein Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die eingetragenen Unternehmen haben den Nachweis ihrer Befähigung für Arbeiten an der Hausinstallation nachgewiesen und können einen aktuellen Installateurausweis vorweisen.
Das gibt Ihnen die Gewähr, dass die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird.

Bei weiteren Fragen oder Problemen zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
 

    Installateurverzeichnis des ZV W/A Orla
   

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