| Installateurverzeichnis | ||
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla sichert die Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle in der Hausinstallation, wobei der Kunde für die Qualität ab Übergabestelle bis zur letzten Entnahmestelle selbst verantwortlich ist. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage, mit Ausnahme des Wasserzählers, so das Bundesgesetz in Verbindung mit § 9 der Wasserbenutzungssatzung (WBS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen lt. § 10 Abs. 4 WBS nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie sich stets
davon überzeugen, dass das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen
in ein Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die eingetragenen
Unternehmen haben den Nachweis ihrer Befähigung für Arbeiten an der
Hausinstallation nachgewiesen und können einen aktuellen
Installateurausweis vorweisen. Bei weiteren Fragen oder Problemen zu Ihrer
Hausinstallation wenden Sie sich bitte an unseren
Kundenservice. |
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| Installateurverzeichnis des ZV W/A Orla | ||
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