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Was gehört zu einer
Zählermesseinrichtung?
Eine Zählermesseinrichtung besteht aus Wasserzähler, Bügel bzw.
Halterung, zwei Absperrventilen
und Verschraubungsplomben. Die Verteilungsleitungen hinter dem
Wasserzähler
sind Eigentum des Grundstückseigentümers.
Warum unterliegen Wasserzähler
der Eichpflicht?
Wasserzähler sind Messgeräte, die gemäß dem Gesetz über das
Mess- und Eichwesen der Eichfrist
unterliegen. Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen für richtiges
Messen im geschäftlichen
Verkehr geschaffen. Es dient gleichzeitig dem Schutz des Verbrauchers.
Welche Eichfrist haben die
Wasserzähler?
Für die im Zweckverband Wasser und Abwasser Orla (ZV) eingesetzten Kaltwasserzähler beträgt die Eichfrist
lt. Eichordnung der BRD 6 Jahre.
Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Wasserzähler sind
turnusmäßig zu wechseln. Die
Kontrolle über die Einhaltung der Eichordnung der Bundesrepublik bzw.
der eichrechtlichen
Vorschriften obliegt dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen.
Wer führt die Zählerwechsel
durch?
Die Wasserzähler stehen im Eigentum des ZV (lt. WBS, § 17 Abs. 2) und müssen den eichrechtlichen
Vorschriften entsprechen. Da der ZV verantwortlich für die Einhaltung
der Eichfrist ist, wird die
Wechslung ausschließlich vom ZV selbst oder von einer vom ZV
beauftragten
Firma durchgeführt.
Muss ich bei der
Zählerwechslung anwesend sein?
Grundsätzlich sollte der Grundstückseigentümer anwesend sein. Er
kann sich aber auch durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen (z. B. Mieter, Verwalter,
Pächter u. ä.).
Bekomme ich eine Bestätigung
der Wechslung?
Nach Wechslung des Wasserzählers wird ein Beleg mit Zähler- und
Kundendaten ausgefüllt. Wichtig
dabei ist die Kontrolle des Ausbaustandes, das Datum und die
Zählernummern. Die Richtigkeit
der Angaben wird mit Unterschrift des Eigentümers oder dessen
Bevollmächtigten quittiert.
Einen Belegdurchschlag erhält der Eigentümer.
Was kostet mich ein
Zählerwechsel?
Die turnusmäßige Wechslung des Zählers ist kostenfrei.
Kostenpflichtig für den Eigentümer sind
in diesem Zusammenhang je nach Aufwand z. B. Arbeiten wie Umverlegung
eines Zählers (Standortversetzung) oder Umbau von Zählergrößen. Diese Arbeiten sind
schriftlich im ZV zu
beantragen.
Welche Aufgaben hat der ZV
bezüglich Zählereinrichtung?
Wie in der WBS § 17 festgelegt, ist die Lieferung, Aufstellung, techn. Überwachung, Unterhaltung,
Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler Aufgabe des ZV. Der ZV
bestimmt auch die Wechselzeiten und
ist für den ordnungsgemäßen Einbau verantwortlich.
Welche Aufgaben hat der
Grundstückseigentümer bezüglich Zählereinrichtung?
Er haftet wie in der WBS festgelegt, für Beschädigungen und das
Abhandenkommen des Wasserzählers
und hat den Verlust, Beschädigung oder Störung der Zählereinrichtung
unverzüglich dem ZV mitzuteilen.
Weiterhin ist er verpflichtet, die Zählereinrichtung vor
Abwasser,
Schmutz- oder Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Der leichte
Zugang und Arbeitsfreiheit
für eine Wechslung muss gewährleistet sein.
Was passiert, wenn der
Eigentümer/Kunde nicht auf die Ankündigung einer Wechslung
reagiert?
Der Zählerwechsel wird
mit Handzettel mitgeteilt. Kunden, die nicht in der betreffenden
Verbrauchsstelle
wohnen, werden telefonisch oder per Schreiben informiert. Wenn der Kunde
einen Termin nicht wahrnehmen kann,
hat er die Gelegenheit, unter den angegebenen Telefonnummern
einen individuellen Termin zu vereinbaren. Der ZV kann gemäß der
Satzung Zwangsmittel (Zwangsgeld) anwenden, wenn nach mehreren Terminabsprachen oder durch
Verweigerung keine Wechslung möglich
ist. Das gleiche gilt, wenn nach Ablauf einer angemessenen
Frist nach einer Auflage (z. B. Freilegung verbauter Zähler) keine
Wechslung zustande kommt.
Hinweis: Die eingesetzten
Kaltwasserzähler sind so genannte Nassläufer. Damit befindet
sich
auch nach Einbau Wasser im Messkopf des Zählers. Die häufig sichtbare
Luftblase im Messkopf
beeinträchtigt nicht die Funktion und Messgenauigkeit des
Zählers. Unseren
Zählerdienstmitarbeiter Herrn Franke erreichen Sie unter: Tel. 03647 /
4681 - 47.
WBS = Wasserbenutzungssatzung
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