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Im Zusammenhang mit der Wechslung und Ablesung der Wasserzähler steht der Zustand der Zählerstandorte. Unter Zählerstandorten versteht man die Stelle, an der ein Zähler installiert wird. In der Regel ist das im Keller, Anschlussraum oder Heizungsraum eines Gebäudes oder in einem Wasserzählerschacht auf dem Grundstück. Oftmals sind jedoch die Wasserzählerschächte in einem desolaten Zustand. Um dies zu verdeutlichen, seien hier einige Zustandsbeschreibungen aufgeführt und dokumentiert.
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| Wasser im Schacht | |
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| schwere Betonabdeckung | |
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| Müll und Dreck im Schacht | |
| So also in Ihrem und unserem Interesse bitte nicht! | |
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Des Weiteren werden bei Umbauarbeiten oder Renovierung in Gebäuden die Zähler oftmals so zugebaut, verkleidet oder eingemauert, dass für einen Zählerwechsel und für das Schließen der Abstellventile bei Havarie kein ausreichender Platz zum Arbeiten vorhanden ist. Der Zweckverband macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass der Grundstückseigentümer für den freien Zugang zur Zählereinrichtung auch in den Schächten zu sorgen hat und für Beschädigungen am Wasserzähler haftet. Er ist verpflichtet, diese Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen ( § 17Abs. 4 der WBS ). Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten und können lt. § 22 der Wasserbenutzungssatzung (WBS) mit Geldbuße belegt werden. Der Zweckverband kann lt. § 23 der WBS Anordnungen für den Einzelfall erlassen und mit Zwangsmitteln durchsetzen. Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die Wasserzählerstandorte in den Grundstücken zu überprüfen und ggf. in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und für die Mitarbeiter des Zweckverbandes oder deren Beauftragte jederzeit leicht zugänglich zu halten. Der Zweckverband bietet Ihnen gern eine Beratung zur Herstellung von Wasserzählerschächten an. Weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Revisionsmeister im Kundenservice des Zweckverbandes. |
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